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AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER FIRMA HM HABICH & MILLER GMBH

Dieselstr. 6, 82291 Mammendorf

 

1. Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Angebote und Verträge über Lieferungen und Leistungen des Unternehmens HM Habich & Miller GmbH (im Folgenden „H&M“ genannt) an Unternehmer nach § 14 BGB, auch in laufender und künftiger Geschäftsverbindung.
Sie gelten auch für Dienst- und Konstruktionsleistungen, die nicht Gegenstand eines selbständigen Vertrages sind.
Geschäftsbedingungen des Bestellers gelten nicht, es sei denn, sie werden von H&M ausdrücklich anerkannt.

 

2. Angebot und Vertragsabschluss

2.1 Die Angebote von H&M sind freibleibend und unverbindlich. Bestellungen bedürfen einer schriftlichen Auftragsbestätigung. Änderungen, Ergänzungen oder Nachträge haben in Textform zu erfolgen.

2.2 Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind in schriftlicher oder in elektronischer / digitalisierter Form festzuhalten.

 

3. Preise

3.1 Soweit nicht anders angegeben, hält sich H&M an die in seinen Angeboten enthaltenen Preise 30 Tage ab Angebotsdatum gebunden. Maßgeblich sind die in der Auftragsbestätigung von H&M genannten Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.

3.2 Die Preise verstehen sich ohne Kosten für Verpackung und Fracht.

 

4. Liefer- und Leistungszeitraum

4.1 Verbindliche Liefertermine oder -fristen sind schriftlich zu vereinbaren. Soweit nicht anders vereinbart, beginnen Lieferfristen mit Eingang aller für die Ausführung des Auftrages erforderlichen Unterlagen, der Anzahlung und der Material- und Planungsbeistellungen.

4.2 Wird die von H&M geschuldete Leistung durch höhere Gewalt, rechtmäßigen Streik, unverschuldetes Unvermögen auf Seiten von H&M oder seiner Lieferanten verzögert, berechtigt dies H&M, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung, längstens jedoch bis zu sechs Wochen, hinauszuschieben, soweit dem nicht ein anzuerkennendes Interesse des Bestellers entgegensteht. Auf diese Leistungs- und Lieferzeitverlängerung kann sich H&M nur berufen, wenn der Besteller über die vorgenannten Umstände der Lieferzeitverzögerung unverzüglich benachrichtigt wird. Dauert die Behinderung länger als sechs Wochen an, ist der Besteller nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.

4.3 H&M ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt, soweit dies für den Besteller zumutbar ist.

 

5. Gewährleistung

5.1 Maßgeblich für Qualität und Ausführung sind die Beschreibungen der vereinbarten Beschaffenheit. Der Hinweis auf technische Normen dient der Leistungsbeschreibung und ist nicht als Beschaffenheitsgarantie auszulegen.

5.2 Sachmangelansprüche sowie Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand oder dem Werk selbst entstanden sind (Mangelfolgeschäden) verjähren nach 12 Monaten. Dies gilt nicht, soweit gesetzlich längere Fristen zwingend vorgeschrieben sind. Die Verjährung beginnt mit der Abnahme des Liefergegenstands oder Werks.

5.3 Offensichtliche Mängel müssen zwei Wochen nach Lieferung der Ware oder bei Abnahme der Leistung schriftlich gerügt werden. Nach Ablauf dieser Frist können Gewährleistungsansprüche wegen offensichtlicher Mängel nicht mehr geltend gemacht werden.

5.4 Ist der Auftrag für beide Vertragsteile ein kaufmännisches Geschäft, so gelten die Regelungen des § 377 HGB entsprechend.

5.5 Bei berechtigten Mängelrügen hat H&M die Wahl, Nacherfüllung entweder durch Nachbesserung der mangelhaften Liefergegenstände oder durch Ersatzlieferung zu leisten. Solange H&M seinen Verpflichtungen auf Beseitigung der Mängel nachkommt und kein Fehlschlagen der Nacherfüllung vorliegt, hat der Besteller kein Recht, Herabsetzung der Vergütung oder den Rücktritt vom Vertrag zu verlangen.

5.6 Unwesentliche und zumutbare Abweichungen in den Abmessungen und Ausführungen, insbesondere bei Nachbestellungen, bleiben vorbehalten, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien liegen und üblich sind.

5.7 Abweichungen in den Abmessungen und in den Ausführungen sind vor der Weiterverarbeitung oder Weiterverwendung durch den Besteller zu überprüfen. Eine Haftung von H&M für Folgeschäden aus Verletzung dieser Obliegenheitspflicht des Bestellers wird ausgeschlossen, soweit H&M nicht Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit zur Last fällt.

5.8 Eigenmächtiges Nacharbeiten und unsachgemäße Behandlung haben den Verlust aller Mängelansprüche zur Folge. Verschleiß oder Abnutzung in üblichem Umfang rechtfertigen keine Mängelansprüche. Dies gilt nicht, wenn H&M Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit zur Last fällt.

5.9 Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung von H&M auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit kein vorsätzliches Handeln vorliegt.

 

6. Vergütung

Ist die vertragliche Leistung von H&M geleistet und abgenommen, so ist die Vergütung nach einfacher Rechnungslegung ohne Skontoabzug zu entrichten, sofern nichts anderes vereinbart ist.

 

7. Pauschalierter Schadensersatz

Kündigt der Besteller vor Ausführung den Auftrag, so ist H&M berechtigt, 5 % der Gesamtauftragssumme als Schadensersatz zu verlangen. Dem Besteller bleibt ausdrücklich das Recht vorbehalten, einen geringeren Schaden nachzuweisen.

 

8. Zahlung

Ist kein individueller Zahlungsplan vereinbart, kann für Teilleistungen in Höhe der erbrachten Leistungen eine Abschlagzahlung verlangt werden.

Ist die vertragliche Leistung vom H&M erbracht und abgeliefert, bzw. abgenommen, so ist die Vergütung nach einfacher Rechnungslegung sofort fällig und ohne Skontoabzug zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist.

Wechselzahlungen sind nur bei besonderer Vereinbarung zulässig. Wechsel und Schecks werden nur zahlungshalber, nicht aber an Zahlung statt, angenommen. Wechselspesen und Wechselsteuer gehen zu Lasten des Bestellers.

 

9. Aufrechnung

Die Aufrechnung mit anderen als unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen ist ausgeschlossen.

 

10. Eigentumsvorbehalt

10.1 Gelieferte Gegenstände bleiben bis zur vollen Bezahlung der Vergütung Eigentum von H&M.

10.2 Der Besteller ist verpflichtet, Pfändungen der Eigentumsvorbehaltsgegenstände H&M unverzüglich schriftlich anzuzeigen und die Pfandgläubiger von dem Eigentumsvorbehalt zu unterrichten.

10.3 Erfolgt die Lieferung für einen vom Besteller unterhaltenen Geschäftsbetrieb, so dürfen die Liefergegenstände im Rahmen einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung weiterveräußert werden. In diesem Fall werden die Forderungen des Bestellers gegen den Abnehmer aus der Veräußerung bereits jetzt in der Höhe des Rechnungswertes des gelieferten Vorbehaltsgegenstandes an H&M abgetreten. Bei Weiterveräußerung der Gegenstände auf Kredit hat sich der Besteller gegenüber seinem Abnehmer das Eigentum vorzubehalten. Die Rechte und Ansprüche aus diesem Eigentumsvorbehalt gegenüber seinem Abnehmer tritt der Besteller hiermit an H&M ab.

10.4 Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischen der Vorbehaltsgegenstände mit anderen Gegenständen durch den Besteller steht H&M das Miteigentum an der neuen Sache zu im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsgegenstände zum Wert der übrigen Gegenstände.

10.5 Übersteigt der Wert der bestehenden Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 %, ist H&M auf Verlangen des Bestellers insoweit auf Freigabe verpflichtet.

 

11. Gewerbliche Schutzrechte

An Kostenvoranschlägen, Entwürfen, Zeichnungen und Berechnungen behält sich H&M das Eigentums- und Urheberrecht vor.

Sie dürfen ohne Zustimmung von H&M weder genutzt, vervielfältigt noch dritten Personen zugänglich gemacht werden und sind im Falle der Nichterteilung des Auftrages unverzüglich zurückzugeben.

 

12. Geheimhaltung

Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart oder üblich ist, gelten die H&M im Zusammenhang mit der Bestellung übermittelten Informationen als nicht vertraulich.

 

13. Gerichtsstand

Sind beide Vertragsparteien Kaufleute, so ist ausschließlicher Gerichtsstand der Geschäftssitz von H&M.

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

 

Mammendorf, den 01.01.2017

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